Kapitalgesellschaften
GmbH Gründung
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Rechtsform eines Unternehmens mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 € und kann von einem oder mehreren Gesellschaftern aufgebracht werden.
Beschrankter Haftung
Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage in das Unternehmen. Es ist einfach zu verwalten und die Anteile können leicht übertragen werden. Zur Eintragung einer GmbH in das Handelsregister muss ein Viertel der Geschäftsanteile eingezahlt sein, danach entsteht das Unternehmen.
UG Gründung
Eine UG ermöglicht Unternehmern und kleinen Unternehmen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit geringeren Anfangskosten. Die Mindestkapitaleinlage beträgt lediglich 1 €. Die Gewinne müssen behalten werden und wenn sie €25.000 erreichen, müssen sie in eine GmbH umgewandelt werden.
gGmbH Gründung
Eine gGmbH verbindet die Vorteile einer GmbH mit einer gemeinnützigen Struktur. Sie ist von Unternehmenssteuern wie Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer befreit; die Mehrwertsteuer ist in der Regel ermäßigt.
AG Gründung
Eine AG muss über ein Grundkapital von mindestens 50.000 € verfügen. Eine AG hat drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand.
Holding Gründung
Eine Holdinggesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die Anteile an mehreren Tochtergesellschaften halten können. Eine Holding bietet viele Vorteile.
Mehr Kontrolle
Der Hauptzweck einer Holding ist die Kontrolle über diese Tochtergesellschaften. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Holding die Eigentümer vor der Haftung im Falle der Insolvenz einer Gesellschaften schützt.
Geringere Steuerkosten
Mit einer Holdinggesellschaft kann man Steuern sparen, indem man sie einfach von einem Land in ein anderes verlegt, wenn sich die Steuervorschriften ändern, denn sie besitzt keine Sachanlagen, sondern nur Aktien.
Günstigere Kredite
Darüber hinaus kann eine Holdinggesellschaft Geld leihen und dieses Geld dann an ihre Tochtergesellschaften verleihen. In diesem Fall sind die Kreditzinsen niedriger, da die Kreditgeber die Holdinggesellschaft als finanziell stärker einschätzen, da die von der Holdinggesellschaft gehaltenen Aktien im Falle eines Kreditausfalls ohne zusätzliche Kosten an den Kreditgeber übertragen werden können. Dies wiederum hat zur Folge, dass durch das Ausleihen von Geld an die Tochtergesellschaften deren Working Capital und damit das Risiko und die steuerlichen Verpflichtungen reduziert werden.